BGV-A3 Prüfungen | Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
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Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Ab dem 01.05.2014 wurde die Systematik des Schriftenwerks grundlegend verändert. Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A3 wurde ersetzt in die "DGUV Vorschrift 3". Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 wurde umgewandelt in "DGUV Vorschrift 3". Beide Vorschriften gelten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Warum wird geprüft?
Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.
Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Was wird geprüft?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragvorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Container und Elektroanlagen auf Fahrzeugen.
Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Als elektrische Geräte gelten z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Kantinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Handschweißgeräte usw.
Wie wird geprüft?
Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtung nach folgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt:
DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113
Prüfablauf:
a) Elektrische Betriebsmittel:
Sichtprüfung: Feststellung, dass beim zu prüfenden Gerät keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen.
Zustand der Isolierungen.
Zugentlastung und Biegeschutz der Anschlussleitungen
Messen: In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der
Schutzklassenzuordnung müssen folgende Messungen durchgeführt werden:
• Messung des Schutzleiterwiderstandes
• Messung des Isolationswiderstandes
• Messung des Ersatzableitstroms
• Messung des Berührungsstroms
• Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstroms
Funktionsprüfung: Das elektrische Gerät ist auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Betriebsmittel mit einer Prüfplakette.
Dokumentation: Es wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in dem alle geprüften
Betriebsmittel mit den entsprechenden Messwerten aufgeführt sind.
b) Elektrische Anlagen:
Sichtprüfung: Schwerpunkte:
• Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
• Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den
Errichtungsnormen?
• Sind die Überspannungs- und Überstromschutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
• Sind die Überstromschutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend
bemessen und bestückt?
• Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen
vorhanden und zutreffend?
• Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
• Sind z.B. Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichen vorhanden und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den Anforderungen?
• Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
Messen:
• Nennwerte (Spannung, Strom)
• Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
• Erdungswiderstand
• RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
• Isolationswiderstand
• Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und
• Potentialausgleichsleiters
• Drehfeld
Erproben:
• Isolationsüberwachungsgeräte sowie FI- (RCD) und FU-Schutzschalter
• Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
• Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Anlagen mit einer Prüfplakette.
Dokumentation:
• Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt.
Prüffristen
Anhand der Tabelle in § 5 BGV A3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen unterschieden.
Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung z.B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen, müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100-700) |
1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit |
Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. | auf ordnungs-gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. | auf ordnungs-gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Anschlussleitungen mit Stecker |
Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr |
auf ordnungs-gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr |
auf ordnungs-gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |